Leistungen & Beiträge

der Sterbekasse für das Kirchspiel Munster

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AKTUELLER BEITRAG

BEITRAGS- UND LEISTUNGSTABELLE NR.: 11

(gültig ab 01.01.2023)

I. 

1. Jedes Mitglied hat bei der Aufnahme eine Ausfertigungsgebühr zu entrichten.

2. Die Beiträge sind vierteljährlich zum 3. eines jeden Quartals ohne Zahlungsaufforderung an die Sterbekasse zu zahlen, letztmalig für den Monat, in dem das Mitgliedschafts- und Versicherungsverhältnis endet.

3. Die Beiträge für das laufende Kalenderjahr können im Voraus entrichtet werden. Die Sterbekasse ist verpflichtet, diese Vorauszahlungen anzunehmen.

4. Wird die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, ist die Sterbekasse, solange die Zahlung nicht bewirkt ist, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.

5. Ist die einmalige oder die erste Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, ist die Sterbekasse nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Die Sterbekasse ist nur leistungsfrei, wenn sie den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat.

6. Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, hat die Sterbekasse dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist von 4 Wochen zu bestimmen. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die nach den Ziffer 4 und 5 mit dem Fristablauf verbunden sind.

7. Tritt der Versicherungsfall nach Fristablauf gemäß Ziffer 6 ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.

8. Die Sterbekasse kann nach Fristablauf Ziffer 6 den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge weiterhin in Verzug ist. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist; hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistet.

9. Der Sterbefall ist der Sterbekasse unter Vorlage der Sterbeurkunde und der Versicherungsurkunde zu melden. Die Sterbekasse ist berechtigt, das Sterbegeld mit befreiender Wirkung an den Inhaber der Versicherungsurkunde zu zahlen; sie kann den Nachweis der Berechtigung verlangen. Sofern nicht der Inhaber der Versicherungsurkunde, sondern ein Anderer das Begräbnis besorgt hat, kann die Sterbekasse die für das Begräbnis nachweislich aufgewendeten Kosten bis zur Höhe des fälligen Sterbegeldes ersetzen.

10. Rückständige Beiträge werden vom Sterbegeld abgezogen. Über den Sterbemonat hinaus geleistete Vorauszahlungen werden mit dem Sterbegeld erstattet.

11. An Stelle der Auszahlung des Sterbegeldes kann die Sterbekasse Beerdigungskosten in gleicher Höhe übernehmen.

 

II. Ausfertigungsgebühr
Die Ausfertigungsgebühr beträgt  5,- €

 

II. Beitrag

A.

Der vierteljährliche, zum 3. eines jeden Quartals zu zahlende Beitrag beträgt:
1. bis zum 30.06.1990 abgeschlossenen Versicherungen 1,50 €
2. für den Abschluß einer Versicherung ab dem 01.07.1990 bei einem Abschlußalter von

Abschlussalter  Quartalsbeitrag
18 - 20  1,15 €
21 - 25  1,35 €
26 - 30
 1,65 €
31 - 35
 2,00 €
36 - 40
 2,50 €
41 - 45
 3,10 €
46 - 50
 3,95 €
51 - 55
 5,00 €
56 - 60
 6,45 €
61 - 65
 8,55 €

Abschlussalter = Abschlussjahr minus Geburtsjahr

 

3. für den Abschluss einer Versicherung ab dem 01.07.2005 bis zum 31.12.2015 bei einem Abschlussalter von

Abschlussalter  Quartalsbeitrag
18 - 20  1,30 €
21 - 25  1,50 €
26 - 30
 1,85 €
31 - 35
 2,25 €
36 - 40
 2,75 €
41 - 45
 3,40 €
46 - 50
 4,35 €
51 - 55
 5,55 €
56 - 60
 7,25 €
61 - 65
 9,50 €

Abschlussalter = Abschlussjahr minus Geburtsjahr

 

4. für den Abschluss einer Versicherung ab dem 01.01.2016 bis zum 31.12.2020 bei einem Abschlussalter von

Abschlussalter  Quartalsbeitrag
18 - 20  1,50 €
21 - 25  1,65 €
26 - 30
 1,95 €
31 - 35
 2,40 €
36 - 40
 3,00 €
41 - 45
 3,75 €
46 - 50
 4,65 €
51 - 55
 5,85 €
56 - 60
 7,50 €
61 - 65
 9,90 €

Abschlussalter = Abschlussjahr minus Geburtsjahr

 

5. für den Abschluss einer Versicherung ab dem 01.01.2021 bei einem Abschlussalter von

Abschlussalter  Quartalsbeitrag
18 - 20  1,80 €
21 - 25  1,95 €
26 - 30 
 2,25 €
31 - 35 
 2,60 €
36 - 40 
 3,00 €
41 - 45 
 3,75 €
46 - 50 
 4,65 €
51 - 55 
 5,85 €
56 - 60 
 7,50 €
61 - 65 
 9,90 €

Abschlussalter = Abschlussjahr minus Geburtsjahr

 

6. für Mitglieder ab dem 66. Lebensjahr bestand in der Zeit vom 01.01.1991 bis zum 31.12.1991 die Möglichkeit zum Abschluß von Zusatzversicherungen mit den folgenden Beiträgen bei einem Abschlussalter von

Abschlussalter
 Quartalsbeitrag
66 - 68
 10,25 €
69 - 71
 12,35 €
72 - 75
 16,65 €

Abschlussalter = Abschlussjahr minus Geburtsjahr

 

7. für Mitglieder ab dem rechnerischen 66. Lebensjahr besteht in der Zeit vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 die Möglichkeit zum Abschluss von Zusatzversicherungen mit folgenden Beiträgen bei einem Abschlussalter von

Abschlussalter
 Quartalsbeitrag
66 - 68
 11,85 €
69 - 71
 14,40 €
72 - 73
 16,50 €
74 - 75  18,90 €

Abschlussalter = Abschlussjahr minus Geburtsjahr

 

8. in der Unfallzusatzversicherung beträgt der Quartalsbeitrag (bis 75 Jahre)

Basissterbegeld
 Quartalsbeitrag
für Versicherungen mit einem ursprünglichen Sterbegeld von 415,00 €  0,11 €
für Versicherungen mit einem ursprünglichen Sterbegeld von 455,00 €  0,12 €
für Versicherungen mit einem ursprünglichen Sterbegeld von 485,00 €  0,13 €
für Versicherungen mit einem ursprünglichen Sterbegeld von 500,00 €  0,14 €

 

B.

Der vierteljährliche, zum 3. eines jeden Quartals zu zahlende Beitrag beträgt:
1. für von der Sterbekasse Faßberg bis zum 31.12.1995 abgeschlossene Versicherungen 3,05 €

 

C.

Von der Begräbnishilfskasse Soltau übernommene Mitglieder zahlen Beiträge jährlich im Voraus lebenslänglich, längstens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres. Der Jahresbeitrag beträgt je Versicherung:

1. für Mitglieder der ehemaligen "Begräbnishilfskasse Soltau"                                 

                     6,00 €

2. für die Mitglieder der ehemaligen "Vereinigten Sterbekasse Soltau"          

                   10,20 €

3. für Abschlüsse nach dem 31.12.1984 ab dem 01.01.2011

Vom Beginn des 16. bis zum vollendeten 20. Lebensjahr

                     3,00 €

Vom Beginn des 21. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr                      3,60 €
Vom Beginn des 26. bis zum vollendeten 30. Lebensjahr                      4,20 €
Vom Beginn des 31. bis zum vollendeten 35. Lebensjahr                      5,40 €
Vom Beginn des 36. bis zum vollendeten 40. Lebensjahr                      6,00 €
Vom Beginn des 41. bis zum vollendeten 45. Lebensjahr                      7,80 €
Vom Beginn des 46. bis zum vollendeten 50. Lebensjahr                    12,80 €
Vom Beginn des 51. bis zum vollendeten 55. Lebensjahr                    13,60 €
Vom Beginn des 55. bis zum vollendeten 60. Lebensjahr                    17,60 €

 

D.

Von der Sterbekasse Visselhövede VVaG übernommene Mitglieder zahlen Beiträge jährlich im Voraus lebenslänglich, längstens bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres und in der Tarifgruppe 1 zusätzlich bis zum Erreichen einer 40 jährigen Mitgliedschaft. Der Jahresbeitrag beträgt je Versicherung:

1. für Mitglieder der Tarifgruppe 1, der mit Erreichen festgelegter Lebensjahre steigt,

 

mit Beginn des 15. Lebensjahres bis zum vollendeten 24. Lebensjahr

       4,60 €

mit Beginn des 25. Lebensjahres bis zum vollendeten 40. Lebensjahr

6,10 €

  mit Beginn des 40. Lebensjahres bei einem Eintritt vor dem 40. Lebensjahr

                   8,10 €

  mit Beginn des 40. Lebensjahres bei einem Eintritt nach dem 40. Lebensjahr
und Eintritt vor dem 31.12.1993

           10,70 €
  mit Beginn des 40. Lebensjahres bei einem Eintritt nach dem 40. Lebensjahr
  und Eintritt nach dem 01.01.1994
                 12,70 €

 

2. für Mitglieder der Tarifgruppe 2 für den Abschluss einer Versicherung ab dem 01.07.2004 bei einem Abschlussalter von

Abschlussalter  Jahresbeitrag
0 - 14  4,25 €
15 - 20  5,70 €
21 - 25 
 6,75 €
26 - 30 
 8,15 €
31 - 35 
 9,90 €
36 - 40 
 12,25 €
41 - 45 
 15,40 €
46 - 50 
 19,60 €
51 - 55 
 25,25 €
56 - 60 
 33,20 €
61 - 65 45,45 €
66 52,40 €
67 56,50 €
68 61,10 €
69 66,50 €
70 73,00 €

Abschlussalter = Abschlussjahr minus Geburtsjahr

 

3. für Mitglieder der Tarifgruppe 2 für den Abschluss einer Versicherung ab dem 01.07.2004 bei einem Abschlussalter von

Abschlussalter  Jahresbeitrag
0 - 14  8,10 €
15 - 20  9,10 €
21 - 25 
 10,40 €
26 - 30 
 11,70 €
31 - 35 
 13,40 €
36 - 40 
 15,50 €
41 - 45 
 18,30 €
46 - 50 
 21,90 €
51 - 55 
 27,00 €
56 - 60 
 34,20 €
61 - 65 45,70 €
66 52,40 €
67 56,40 €
68 61,10 €
69 66,60 €
70 73,10 €

Abschlussalter = Abschlussjahr minus Geburtsjahr

 

III. Leistungen

Das Sterbegeld beträgt:

A.

1. für Kinder:


insgesamt

bis zum vollendeten 3. Lebensjahr                                                                                                35,00 € 35,00 €
vom 4. bis zum vollendeten 10. Lebensjkahr 80,00 € 80,00 €
vom 11. bis zum vollendeten17. Lebensjahr 130,00 € 130,00 €

2. für Versicherungen, die bis zum 30.06.1990 abgeschlossen wurden, ab dem 01.01.2021:

insgesamt
  für Mitglieder, die ab Jahrgang 1940 mit einem Alter unter 30 Jahren wurden

440,00 €

zuzüglich auf alle am 31.12.1994 bestehenden Versicherungsverhältnisse ein Bonus von  40,00 €
zuzüglich auf alle am 31.12.1999 bestehenden Versicherungsverhältnisse ein Bonus von 50,00 €
zuzüglich auf alle am 31.12.2004 bestehenden Versicherungsverhältnisse ein Bonus von 25,00 €
zuzüglich auf alle am 31.12.2009 bestehenden Versicherungsverhältnisse ein Bonus von 20,00 €
zuzüglich auf alle am 31.12.2014 bestehenden Versicherungsverhältnisse ein Bonus von 15,00 €   590,00 €
  für alle anderen Mitglieder

405,00 €

zuzüglich auf alle am 31.12.1994 bestehenden Versicherungsverhältnisse ein Bonus von 40,00 €
zuzüglich auf alle am 31.12.1999 bestehenden Versicherungsverhältnisse ein Bonus von 45,00 €
zuzüglich auf alle am 31.12.2004 bestehenden Versicherungsverhältnisse ein Bonus von 25,00 €
zuzüglich auf alle am 31.12.2009 bestehenden Versicherungsverhältnisse ein Bonus von 20,00 €
zuzüglich auf alle am 31.12.2014 bestehenden Versicherungsverhältnisse ein Bonus von 15,00 € 550,00 €
3. für Versicherungen, die vom 01.07.1990 bis zum 30.06.2015 abgeschlossen wurden,
    ab dem 01.01.2021:

440,00 €

zuzüglich auf alle am 31.12.1994 bestehenden Versicherungsverhältnisse ein Bonus von  40,00 €
zuzüglich auf alle am 31.12.1999 bestehenden Versicherungsverhältnisse ein Bonus von 50,00 €
zuzüglich auf alle am 31.12.2004 bestehenden Versicherungsverhältnisse ein Bonus von 25,00 €
zuzüglich auf alle am 31.12.2009 bestehenden Versicherungsverhältnisse ein Bonus von 20,00 €
zuzüglich auf alle am 31.12.2014 bestehenden Versicherungsverhältnisse ein Bonus von 15,00 €   590,00 €
4. für Versicherungen, die zwischen dem 01.01.2016 und dem 31.12.2020 abgeschlossen wurden,
    ab dem 01.01.2021:
455,00 €

  455,00 €

5. für Versicherungen, die ab dem 01.01.2021 abgeschlossen werden:                                                450,00 €   450,00 €

B.

für von der Sterbekasse Faßberg übernommene Mitglieder, ab dem 01.01.2021:

insgesamt
  1. für die bis zum 31.12.1995 abgeschlossenen Versicherungsverhältnisse

375,00 €

zuzüglich auf alle am 31.12.1999 bestehenden Versicherungsverhältnisse ein Bonus von  40,00 €
zuzüglich auf alle am 31.12.2004 bestehenden Versicherungsverhältnisse ein Bonus von 25,00 €
zuzüglich auf alle am 31.12.2009 bestehenden Versicherungsverhältnisse ein Bonus von 20,00 €
zuzüglich auf alle am 31.12.2014 bestehenden Versicherungsverhältnisse ein Bonus von 15,00 €   480,00 €

C.

für von der Begrägbinshilfskasse Soltau übernommene Mitglieder:                                                  

                insgesamt
1. für die Mitglieder der ehemaligen "Begräbnishilfskasse Soltau"  525,00 €
2. für die Mitglieder der ehemalligen "Vereinigten Sterbekasse Soltau" 560,00 €
3. für Versicherungen, die vom 01.01.1985 bis zum 31.12.1998 abgeschlossen wurden,
            ab dem 01.01.2020
420,00 €
4. für Versicherungen, die vom 01.01.1999 bis zum 31.12.2003 abgeschlossen wurden,
            ab dem 01.01.2020
375,00 €
5. für Versicherungen, die vom 01.01.2004 bis zum 31.12.2008 abgeschlossen wurden,
            ab dem 01.01.2020
305,00 €
6. für Versicherungen, die ab dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden, ab dem 01.01.2020 235,00 €

D.

für von der Sterbekasse Visselhövede VVaG übernommene Mitglieder:                                                   

                insgesamt
  1. für Versicherungen der Tarifgruppe 1, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden,
            ab dem 01.01.2020
407,00 €
  2. für Versicherungen der Tarifgruppe 2, die bis zum 30.06.2019 abgeschlossen wurden,
            ab dem 01.07.2019
500,00 €

  3. für Versicherungen der Tarifgruppe 2, die vom 01.07.2019 bis zum 31.12.2021
    abgeschlossen wurden, ab dem 01.07.2019

500,00 €